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📋 Hausordnung

SCR PARC MONTAIGNE · Fontenay-le-Fleury
📅 Beschlossen am 18/06/2019 🔄 Aktualisiert am 22/06/2026

ℹ️Übersetzung nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Allein die in der Eigentümerversammlung beschlossene französische Fassung ist rechtsverbindlich.

Inhalt
Gemeinschaftsleben
Sauberkeit & Abfall

Gemeinschaftsleben

Artikel 1 Lärm und Ruhe
Die Bewohner vermeiden jeden Lärm, der die Ruhe der Nachbarn stören könnte, insbesondere zwischen 22:00 und 7:00 Uhr. Lärmende Heimwerkerarbeiten sind von Montag bis Samstag von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 19:00 Uhr gestattet und an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Artikel 2 Nutzung der Gemeinschaftsflächen
Eingangshalle, Flure und Treppen sind stets frei von Hindernissen zu halten. Der Fahrradraum ist dem Abstellen von Zweirädern vorbehalten; in den Gemeinschaftsflächen dürfen keine persönlichen Gegenstände abgestellt werden.
Artikel 3 Haustiere
Haustiere sind unter der Verantwortung ihres Halters gestattet. In den Gemeinschaftsflächen sind sie an der Leine zu führen, dürfen dort nicht ihr Geschäft verrichten und die Ruhe der Wohnanlage nicht stören.

Sauberkeit & Abfall

Artikel 4 Mülltrennung und Abfallentsorgung
Hausmüll ist in den dafür vorgesehenen Behältern unter Beachtung der Mülltrennungsvorgaben zu entsorgen. Sperrmüll darf niemals in den Gemeinschaftsflächen abgestellt werden; er ist zum Wertstoffhof zu bringen oder zur kommunalen Sperrmüllabholung bereitzustellen.

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